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Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu geschlossenen Fonds aus den Bereichen Schifffahrt, Schiffsbeteiligungen und Geschlossene Fonds. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
A
Abfindung / Abfindungsguthaben
Für die Beendigung einer Rechtsstellung, z.B. der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft als Gesellschafter, durch die Gesellschaft zu zahlender Geldbetrag.
Ablieferung/Übergabe
Zeitpunkt, zu dem die Werft oder der Verkäufer das Schiff an die Gesellschaft übergibt.
Abschreibung oder AfA
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) spiegelt den Wertverlust eines Objektes wieder. Die Berechnung erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz und einer AfA-Tabelle, der die Nutzungsdauern zu entnehmen sind.
Abtretung
Dient zur Sicherung von Forderungen Dritter, z.B. zur Sicherung eines Hypothekendarlehens.
Agio
Aufgeld (üblich 5 %), das bei der Ausgabe über den Nennwert (100 %) einer Gesellschaftsbeteiligung hinaus gezahlt wird.
Anbieter
Derjenige, welcher für das öffentliche Angebot der Vermögensanlage verantwortlich ist.
AO
Abgabenordnung.
Atypische stille Beteiligung
Beteiligungsform, bei der der sogenannte stille Gesellschafter nach §§ 230 bis 236 HGB mitunternehmerisch beteiligt ist.
Ausflaggung
Eintragung eines Schiffes in das Schiffsregister eines anderen Staates, um Betriebskosten wie Personalkosten und Steuern zu reduzieren.
Ausgleichsfähige Verluste
Verluste steuerlicher Art, die der Anleger nach § 15a EStG bis zu 100 % seiner eingebrachten Kommanditeinlage mit steuerlichen Gewinnen anderer Einkunftsarten ausgleichen kann.
Ausschüttung
Geldbetrag, den eine Gesellschaft ihren Anlegern auszahlt. Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich an der Liquiditätssituation der Gesellschaft. Handels- und steuerrechtlich handelt es sich bei den Ausschüttungen um Entnahmen.
B
Backbord
Linke Seite des Schiffes in Fahrtrichtung, rote Kennung.
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Frankfurt und Bonn.
Bauaufsicht
Von dem Vertragsreeder beauftragtes Fachpersonal, das die technisch einwandfreie, korrekte und termingerechte Ausführung des Schiffbaus auf der Werft überwacht.
Beirat
Gesetzlich nicht vorgeschriebenes Organ einer Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung kann mit Mehrheit beschließen, einen Beirat zu wählen. Die Aufgabe des Beirates ist es, die persönlich haftende Gesellschafterin in geschäftlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
Beitrittserklärung
Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt in der Anlage beigefügt ist. Der Anleger tritt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung der Beteiligungsgesellschaft bei. Der Beitritt wird durch Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhänder wirksam.
Bereederung
Unter Bereederung wird die technische und kaufmännische Betreuung des Schiffes verstanden. Hierzu gehören auch das Personalmanagement, Wartung und Befrachtung.
Bereederungsvertrag
Vertrag zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der von ihr beauftragten Reederei über zu erbringende Dienstleistungen wie technische Inspektion, Crewing etc. und deren Vergütung.
Betriebskosten
Laufende Kosten des Schiffes wie zum Beispiel Versicherung, Reparaturen, Inspektion, Schmieröl, Personal, Proviant, etc..
BFH
Bundesfinanzhof in München, oberstes deutsches Gericht in Steuer- und Zollangelegenheiten.
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch.
BGH
Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Bulker (Bulk-Carrier)
Schiff zur Beförderung von Massengütern (englisch bulk = Masse) wie z. B. Erz, Kohle oder Getreide. Bulker besitzen große Laderäume, in die das Massengut hineingeschüttet wird.
Bunkerkosten
Treibstoffkosten für ein Schiff
C
Charterer
Mieter oder Pächter eines Schiffes für einen festgelegten Zeitraum (timecharter) oder eine Strecke (tripcharter/voyagecharter).
Charterrate
Der Mietpreis für die Überlassung eines Schiffes, den der Eigner vom Charterer erhält. Er ist u.a. abhängig vom Schiffstyp, Schiffsgröße und Ausstattung vom Schiff. Weitere Einflussfaktoren sind das Fahrtgebiet, das vorhandene Angebot an Chartertonnage sowie die Dauer der Charter.
Dockung
Regelmäßig muss ein Schiff für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten in ein Dock einfahren. Hierbei werden z.B. die technischen Anlagen gewartet und Arbeiten vorgenommen, bei denen das Schiff nicht im Wasser sein kann, z.B. Erneuerung des Schutzanstrichs der Außenhaut.
D
Dockung
Regelmäßig muss ein Schiff für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten in ein Dock einfahren. Hierbei werden z.B. die technischen Anlagen gewartet und Arbeiten vorgenommen, bei denen das Schiff nicht im Wasser sein kann, z.B. Erneuerung des Schutzanstrichs der Außenhaut.
Doppelhülle
Schiffsrumpf mit Doppelboden und doppelter Bordwand.
DWT (dead weight tons)
Maß für die Tragfähigkeit eines Schiffes. Auch häufig mit tdw (Tons Dead weight) abgekürzt.
E
Eigenkapital
Das Kapital, das dem Unternehmen von seinen Eigentümern im Gegensatz zum Fremdkapital ohne zeitliche Begrenzung und ohne feste Verzinsung zur Verfügung gestellt wird.
Emission
Allgemeine Bezeichnung für die Ausgabe von Anteilsscheinen.
Emissionshaus
Bank, Kreditinstitut oder Privatgesellschaft, die im Rahmen der Fondsfinanzierung wesentliche Aufgaben, wie z.B. die Beratung bei der Fondskonzeption, Erstellung des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung und die Ausgabe von Kommanditanteilen übernimmt.
Emissionsprospekt
Der Emissionsprospekt gibt dem Anlageinteressenten ausführliche Informationen über die geplante Investition und ihre prognostizierte Rentabilität. Des Weiteren enthält er Erläuterungen zum rechtlichen und steuerlichen Konzept sowie zu den zugrunde liegenden Leistungsverträgen und Partnern.
F
Franchise
Selbstbehalt, der von der Versicherung nicht übernommen wird.
Fungibilität
Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung des Kommanditanteils.
G
Gear
Das eigene Ladegeschirr eines Schiffes.
Germanischer Lloyd (GL)
Internationale renommierte Klassifikationsgesellschaft („TÜV“) für Schiffssicherheit, -konstruktion und – technik und Zertifizierung nach international standarisierten Management- und Qualitätssystemen.
Geschlossener Fonds
Gesellschaft, die ein bestimmtes Emissionskapital zur Realisierung eines Projektes benötigt. Ist das Emissionskapital eingeworben, so wird der Fonds geschlossen. Danach ist kein Beitritt mehr möglich.
Gesellschafterversammlung
Jährliche regelmäßige Versammlung der Anleger des Fonds.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Unternehmensziele, Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung sowie Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger.
GewStG
Gewerbesteuergesetz.
GmbH & Co. KG
Sonderform der KG. Der persönlich haftende Gesellschafter ist hierbei eine GmbH (also eine juristische Person), die nur mit ihrem Stammkapital haftet.
H
Haftsumme
Betrag, mit dem der Anleger im Handelsregister eingetragen ist und mit dem er gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft haftet.
Handelsregister
Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht. In Abteilung A werden Personengesellschaften (wie z. B. GmbH & Co. KG) und in Abteilung B Kapitalgesellschaften (wie z. B. AG, GmbH) eingetragen. Direkt beitretende Anleger werden mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort und Höhe der Einlage im HRA eingetragen.
Handysize Bulker
Größensegment von Bulkern mit 10.000 bis 39.000 Tragfähigkeit (tdw).
Handymax Bulker
Größensegment von Bulkern mit 40.000 bis 59.000 Tragfähigkeit (tdw).
Havarie
Schaden am Schiff und/oder der Ladung.
HGB
Handelsgesetzbuch.
I
IMO
International Maritime Organisation. Unterorganisation der UNO mit Sitz in London. Ziel dieser zwischenstaatlichen Schifffahrtsorganisation ist die Erhöhung der Schiffssicherheit und die Verhütung von Meeresverschmutzung insbesondere durch die Schifffahrt.
Initiator
Person oder Gesellschaft, der oder die ein Investitionsobjekt initiiert, den Fonds konzipiert und das Emissionsprospekt erstellt. Der Initiator bietet den geschlossenen Fonds auf dem Kapitalmarkt an und wirbt das benötigte Eigenkapital ein.
Investitionsphase
Startphase des Fonds. Hierzu zählen Fondskonzeption, Prospekterstellung, Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital, Bau und Infahrtsetzung des Schiffes.
Investitions- und Finanzierungsplan Gegenüberstellung der Mittelverwendung und der Mittelherkunft der geplanten Investition.
Investor
Zeichner von Kommanditanteilen; auch Gesellschafter oder Kommanditist genannt.
ISM Code
International Safety Management Code. Von der IMO verabschiedeter Code, um den Problemen des menschlichen Versagens bei Schiffs- und Reedereibetrieben zu begegnen. Der Code hat durch die Einbettung in bestehende SOLAS-Übereinkommen Gesetzeskraft erlangt.
ISO
International Standard Organisation. Internationaler Normenausschuss, der u.a. Normen für Qualitätsmanagementsysteme veröffentlich hat.
IWF
Internationaler Währungsfonds (englisch IMF = International Monetary Fund)
K
Kapitalkonto
Das Kapitalkonto spiegelt den Ausweis des Eigenkapitals, die Bewegungen der Kapitaleinzahlung, zugewiesene Ergebnisanteile und Ausschüttungen wieder.
Kapitalrückfluss
Summe der an den Anleger gezahlten Auszahlungen, der Anteil am Veräußerungserlös des Schiffes und an evtl. Steuerminderungen.
Klasse
In einem bestimmten Rhythmus vorgeschriebene Totalinspektion des Schiffes (alle 5 Jahre). Sie wird von Klassifikationsgesellschaften in Form von Klassezeichen vergeben und in das Schiffszertifikat eingetragen.
Klassifikationsgesellschaften
Unabhängige Gesellschaften, wie z. B. der Germanische Lloyd, die den technischen Zustand der Schiffe überprüfen und für die Vergabe der Klassezertifikate zuständig sind.
Knoten
Maßeinheit der Schiffsgeschwindigkeit, gemessen in nautischen Seemeilen pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/Std = 1,852 km/h
kW
Kilowatt, 1 kW = 1,36 PS
Kommanditist
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage begrenzt ist.
Kommanditkapital
Eigenkapital, das als Kommanditkapital in das Handelsregister eingetragen wird.
Komplementär
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
L
Ladegeschirr
Bordeigene Kräne zum Be- und Entladen.
Liebhaberei
Liebhaberei liegt vor, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.
Lineare Abschreibung
Abschreibung in gleichen Beträgen bezogen auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes während einer bestimmten Nutzungsdauer.
Liquidation
Beendigung der laufenden Geschäfte; erfolgt bei Verkauf oder Totalverlust des Schiffes. Mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, nämlich dem Betrieb eines Schiffes wird die Gesellschaft aufgelöst, Forderungen eingezogen, Gläubiger befriedigt und Überschüsse an die Gesellschafter ausgekehrt.
Loss-Of-Hire
Wörtlich Erlösausfall. Liegt vor, wenn das Schiff aufgrund technischer Defekte, Havarien oder eines Werftaufenhaltes nicht einsatzbereit ist und daher keine Charterzahlungen (off Hire) erhält.
M
Massengüter
Bezeichnung für alle losen Schütt- und Flüssiggüter, für die eine Mengenangabe in Stück nicht möglich ist. Zur Trockenladung gehören z. B. Bauxit, Erze und Getreide; zur Tankladung flüssige Chemikalien, Pflanzenöle und Rohöl/Erdöl. Gegenteil: Stückgüter.
Mittelverwendungskontrolle
Neutrale Überwachung und Kontrolle der Einzahlungen des KG-Kapitals und der Auszahlungen der Gelder in der Investitionsphase des Fonds.
MS
Abkürzung für Motorschiff.
Multipurpose-Carrier
Englisch für Mehrzweckfrachtschiff.
N
Nebenkosten
Alle dem Fonds zusätzlich zum Schiff auferlegten Kosten, wie Agio, Liquiditätsreserven, Vertriebskosten etc.
Nettocharterrate
Nettomietpreis des Schiffes. Bruttocharterrate abzüglich Kommissionen und Bereederungsgebühr.
Nettoraumzahl (NRZ)
Beschreibt das Innenvolumen der Laderäume eines Schiffes. Ersetzt die bisherige Maßeinheit Nettoregistertonne. Grundlage für die Tonnagegewinnermittlung des Schiffes.
O
OFD
Oberfinanzdirektion.
Off-Hire
Wenn das Schiff aufgrund von technischen Mängeln, Havarien oder Werftaufenthalten nicht einsatzbereit ist und keine Chartererlöse erhält.
P
P & I
Protection & Indemnity; Haftpflichtversicherung des Schiffes.
Platzierungsgarantie
Zusicherung, dass das gesamte Emissionskapital des geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird.
Pool
Schiffe, die gemeinsam unter Leitung eines Managers als Einheit betrachtet werden und deren Erträge zuerst zusammengefasst und dann nach einem vorab definierten Schlüssel auf die einzelnen Schiffe verteilt werden.
R
Reederei
Das Schifffahrtsunternehmen, das mit dem kaufmännischen und technischen Betrieb des Schiffes beauftragt ist.
S
SBG
See-Berufsgenossenschaft, Hamburg. Gesetzliche Unfallversicherung in der deutschen Schifffahrt.
Schiffsbetriebskosten
Kosten, die durch den Betrieb eines Schiffes hervorgerufen werden. Dazu zählen z.B. Personal-, Bunker-, Ausrüstungs- und Versicherungskosten.
Seemeile
1 Seemeile (sm) entspricht 1.852 Meter.
Seeschiffsregister
Beim Amtsgericht geführtes Register, das über die Rechtsverhältnisse des Schiffes Auskunft gibt.
Sensitivitätsanalyse
Darstellung der Auswirkungen auf den Kapitalrückfluss aufgrund von etwaigen Änderungen gegenüber der Prognoserechnung.
Steuerbord
Rechte Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung, grüne Kennung.
Steuerliches Ergebnis
Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung der Schiffsgesellschaft.
Stiller Gesellschafter
Stiller Teilhaber an einer Gesellschaft, der eine feste Verzinsung erhält und am Gewinn und Verlust sowie an den Stillen Reserven der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Es erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister.
Stille Reserven
Werte, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bildung von stillen Reserven entsteht durch die buchmäßige Unterbewertung von Vermögen bzw. die Überbewertung von Verbindlichkeiten.
T
TDW (tons dead weight)
siehe DWT.
Teilwert
Steuerlich ist dies der Wert, den ein fiktiver Erwerber im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut bezahlen würde. (Steuerliche Teilwertvermutung). Umgangssprachlich Marktwert.
TEU
Twenty foot equivalent unit. Standardcontainer mit einer Länge von 20 Fuß Länge (ca. 6 m).
Tiefgang
Der Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiffes (Unterkante Kiel) und der tatsächlichen Wasserlinie.
Tonnage
Rauminhalt des Schiffes (Volumen).
Tonnagesteuer
Pauschalierte Gewinnermittlungsart, die nach der Nettoraumzahl des Schiffes berechnet wird. Die tatsächlich erzielten Gewinne oder Verluste der Schiffsgesellschaft bleiben außer Acht. Rechtsgrundlage ist der 1998 eingeführte § 5a EStG.
Treugeber
Person, die im Außenverhältnis nicht in Erscheinung tritt und sich durch einen Treuhänder vertreten lässt. Der Treugeber überträgt seine Rechte und Pflichten auf den Treuhänder, wie z. B. die Wahrnehmung seiner Interessen auf der Gesellschafterversammlung.
Treuhänder
Der Treuhänder verwaltet das Eigentum des Treugebers und tritt im Außenverhältnis für den Treugeber auf und nimmt dessen Rechte und Pflichten wahr.
U
Umschlag
Be- und Entladen von Ladung.
Unterschiedsbetrag
Differenz zwischen dem Buchwert und dem Teilwert (Verkehrswert) eines Schiffes zu einem bestimmten Stichtag, der bei Beginn der Tonnagegewinnermittlung festgestellt und bei der Veräußerung des Schiffes versteuert wird.
UStG
Umsatzsteuergesetz.
V
Verlustquote
Der Verlust eines Wirtschaftsjahres bezogen auf das Kommanditkapital ergibt die prozentuale Verlustquote der Gesellschafter.
Veräußerungserlös
Verkaufspreis des Investitionsobjektes (des Schiffes).
Verrechenbare Verluste
Verluste, die nur mit den Gewinnen des Schiffsfonds in Folgejahren verrechnet werden können.
VermVerkProspV
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte vom 16. Dezember 2004, in der die Mindestinhalte für Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte geregelt sind.
Vertragsreeder
Schifffahrtsunternehmen, welches von der Gesellschaft mit der Bereederung des Schiffes beauftragt wird.
W
Währungsrisiko
Risiko, durch Schwankungen des Wechselkurses zweier Währungen Geld zu verlieren.
Wechselkursrisiko
Risiko, durch die Veränderung des Kurses einer Währung gegenüber einer anderen Währung Geld zu verlieren.
Z
Zeichnungsschein
Synonym für Beitrittserklärung.
Zeitcharter
Entgeltliche Überlassung eines voll ausgerüsteten Schiffes inkl. Besatzung für einen bestimmen Zeitraum.
Zweitmarkt
Gebrauchtmarkt für bestehende Kommanditanteile. Es gibt zurzeit mehrere Zweitmarktfonds und eine Zweitmarktbörse, es besteht aber kein geregelter Handel.
Zwischendeck
Unter dem Hauptdeck des Schiffes liegende Decks, die einen Laderaum horizontal teilen.
Zwischenfinanzierung
Kurzfristiger Kreditbedarf bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel oder bis zur Einzahlung des Kommanditkapitals durch die Anleger.
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